Berufsunfähigkeitsversicherung – führt in die Irre
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Der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist irreführend. Eigentlich sollte diese Versicherung „Zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausführen können“-Versicherung heißen.
Da das aber ein sehr sperriger Name ist, bleibt es vermutlich weiterhin bei: Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig zu wissen ist, dass in einer BU immer der konkret – in gesunden Tagen – ausgeübte Job versichert ist. Solltest Du also eine BU haben und dort noch der Beruf, den Du zum Vertragsbeginn hattest, drinstehen, Du jetzt jedoch etwas (völlig) anderes machst, ist das völlig egal.
Ebenfalls irreführend für viele:
Die Ursache, wann jemand berufsunfähig wird, ist nicht daran geknüpft, dass dies während der Ausübung des Berufs (also während der Arbeitszeit) passiert sein muss.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist rund um die Uhr, 24/7, jeden Tag und weltweit gültig. Also auch während der Freizeit, im Urlaub und beim Schlafen.