GKV: Warum die Beiträge ab 2023 steigen
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Ab 2023 wird sich einiges bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ändern.
Weiterer Zusatzbeitrag von 0,3 % kommt
Es ist beschlossen worden, dass zu den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen noch ein weiterer Zusatzbeitrag hinzukommt. Dieser beträgt 0,3 % und wird bei allen Kassen fällig. Der reguläre und auch einheitliche Beitrag liegt in der GKV bei 14,6 % (inkl. Krankengeldanspruch), der durchschnittliche Zusatzbeitrag (Stand: 2022) beträgt 1,3 %. Plus die neu hinzukommenden 0,3 % liegt somit der komplette, durchschnittliche Beitragssatz bei 16,2 % vom Bruttolohn bei Angestellten bzw. Gewinn bei Selbständigen.
Wir erläutern die Gründe.
Beitragsbemessungsgrenze wird zum 01.01.2023 angehoben
Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird angehoben. Sie steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag GKV-Beiträge berechnet werden. Verdienst Du mehr, musst Du auf den BBG übersteigenden Teil keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die BBG ist also quasi ein „Kostendeckel“.
Versicherungspflichtgrenze steigt
Als Angestellte:r kannst Du 2023 übrigens erst mit einem Jahresgehalt ab 66.600 Euro in die Private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze ist die sog. Versicherungspflichtgrenze bzw. auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Verdienst Du unter dieser Grenze, bist Du versicherungspflichtig in der GKV.