Erwerbsminderungsrente (EMR)

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Welche Definition klingt besser?

Kannst Du aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein, bist Du erwerbsgemindert.

Oder:

Berufsunfähig ist, wer in der Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, so wie er zuletzt in gesunden Tagen ausgestaltet war, aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, für mindestens 6 Monate zu mindestens 50% eingeschränkt oder ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr möglich ist.

Ach übrigens:

Der Mythos, dass die Erwerbsminderungsrente auf eine Berufsunfähigkeitsrente (oder andersrum) angerechnet wird, stimmt übrigens nicht!