Zuschlag für privat Krankenversicherte wegen Corona

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Im Jahr 2022 wird für alle Versicherten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Zuschlag auf die Pflegepflichtversicherung erhoben.
Dieser Zuschlag ist für ein Jahr gültig und soll bis 31.12.2022 gelten.

Wer muss den Corona-Zuschlag zahlen?

  • Versicherte mit Beihilfeanspruch (7,30 Euro monatlich)
  • Versicherte ohne Beihilfeanspruch (3,40 Euro monatlich)

Der Zuschlag wird bei privatversicherten Arbeitnehmern zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.

Wer muss den Corona-Zuschlag nicht zahlen?

  • Gesetzliche Versicherte, da der Corona-Zuschlag nur von Mitgliedern der PKV zu leisten ist.
  • In der Pflegepflichtversicherung beitragsfreie Kinder.
  • Personen, die eine sog. „kleine Anwartschaft“ in der PKV haben.
  • Hilfebedürftige nach SGB II oder SGB XII
  • Versorgungsempfänger nach §27 BVG
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