Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man ohne Winterreifen fährt?

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Ohne Winterreifen fahren
Einen gesetzlich geregelten Stichtag für Winterreifen gibt es nicht. In der Straßenverkehrsordnung ist jedoch geregelt, dass die Bereifung an die Witterungsverhältnisse angepasst werden muss. Dies gilt für PKW, Lastwagen und Busse. Mofas und Roller mit Versicherungskennzeichen sind hier ausgenommen.

O-bis-O
An dieser Regel – die bestimmt jede:r noch aus der Fahrschule kennt – kann man sich orientieren, wenn es um die Winterreifen geht. Allerspätestens sollten diese jedoch aufgezogen werden, wenn die Temperaturen unter sieben Grad fallen.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet immer!
Sie kann Dich aber, wenn Du mit Sommerreifen unterwegs warst ggf. in Regress nehmen. D.h. von Dir Geld, das an den oder die Geschädigten geflossen ist, zurückfordern. Jedoch ist dieser Regress aktuell auf 5.000 Euro beschränkt.

In der Kaskoversicherung sieht das Ganze schon ein bisschen anders aus. Hier kann Deine Versicherung u.U. von der Leistung frei sein.

Übrigens:
Allwetterreifen müssen, um auch im Winter gefahren werden zu dürfen, die sog. M+S Freigabe haben. Seit einigen Jahren ist zudem noch das Alpine-Symbol wichtig. Dieses Piktogramm aus einem Berg und einer Schneeflocke ist ab September 2024 verpflichtend.
Dass eine Mindestprofiltiefe von 1,6mm vorhanden sein muss, sollte jedem klar sein.

Wichtig ist ebenfalls, dass bei einer Polizeikontrolle, solltest Du keine Winterreifen montiert haben, neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg fällig werden.