Fatale Versicherungslücke bei E-Scootern

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Kein Versicherungsschutz – trotz Versicherungskennzeichen!

Für E-Scooter und E-Roller gilt, wie für andere Elektro- und Kraftfahrzeuge auch, eine Versicherungspflicht. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen, dass an dem Gefährt angebracht sein muss, nachgewiesen.
Was vielen jedoch nicht bekannt ist, ist, dass es für solche Elektrokleinstfahrzeuge eine Ausnahme im Gesetz gibt, die Geschädigte u. U. auf den Kosten sitzen lässt.

Verursacht der E-Scooter nämlich einen Schaden, kommt dafür nicht automatisch die Haftpflichtversicherung auf.

Der Hintergrund ist folgender: Für Elektrokleinstfahrzeuge (bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h – vgl. § 8 Nr. 1 StVG) gibt es keine „verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung“ (§ 7 StVG).
Wenn der Verursacher des Schadens also nicht ausfindig gemacht werden kann, muss die Versicherung des E-Scooters auch nicht zahlen. Hier gilt nämlich, dass die Nachweispflicht beim Geschädigten liegt.

Kippt also z.B. ein E-Roller auf Dein Auto oder stolperst Du über einen im Weg liegenden E-Scooter, musst Du der verursachenden Person das Verschulden nachweisen. Ist Dir dies nicht möglich, hast Du keinerlei Anspruch auf einen Schadensersatz.

Aktuell gibt es nur einen Versicherer, der Schäden durch umfallende E-Roller mitversichert. Wir hoffen, dass die anderen hier nachziehen.

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