Grundrente – aber nicht für jeden!
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Am 2. Juli 2020 wurde vom Bundestag die Grundrente verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Von der Grundrente sollen Rentner, die lange gearbeitet aber wenig verdient haben profitieren.
Die Auszahlung wird aber vermutlich nicht bereits Anfang, sondern frühestens Mitte 2021 erfolgen können. Spätestens Ende 2022 soll die Prüfung durch sein und dann alle berechtigten Rentner die Zuzahlung – rückwirkend – erhalten haben.

Die Grundrente suggeriert mehr als sie ist.
Um die Grundrente zu halten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
So müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sein. Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt.
Grundrentenzeiten sind:
- Pflichtbeitragszeiten (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger)
- Kindererziehungszeiten
- Pflegezeiten
Keine Anrechnung erfolgt auf freiwillige Beiträge oder Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Außerdem wird die Grundrentenzeit nur für die Jahre in denen über 30% und gleichzeitig unter 80% des Durchschnittsentgelts in Deutschland verdient wurde angerechnet.
Verdiente man also unter 30% oder über 80% des Durchschnitts, zählt diese Zeit nicht als Grundrentenzeit.
Die Höhe der Zuschläge bzw. der Grundrente wird wie folgt berechnet:
Der Durchschnittswert der Grundrenten-Entgeltpunkte (EP) wird verdoppelt – maximal jedoch nur auf 0,8 EP.
Hiervon wird dann wieder der vorgenannte Durchschnittswert der EP abgezogen. Diese Differenz wird dann um 12,5% gekürzt und anschließend mit dem aktuellen Rentenwert und der Grundrentenzeit (max. 35 Jahre) multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundrente, die man „on top“ auf seine Altersrente erhält.
Allerdings:
Die Grundrente wird auf das Einkommen als Rentner angerechnet:
Die Einkommensprüfung findet automatisch statt. Um die Grundrente zu erhalten, darf das Monatseinkommen maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Ehepaare) betragen.
Liegt das Einkommen darüber, werden 60% auf die Grundrente angerechnet.
Ab einem monatlichen Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Ehepaare) wird die Grundrente zu 100% angerechnet.
Für die Berechnung wird dazu das Einkommen des vorvergangenen Jahres hergenommen.
Das Einkommen wird berechnet aus:
- Zu versteuerndes Einkommen
- Steuerfreier Teil der Rente
- Kapitalerträge
Nicht berücksichtigt bleiben: Minijobeinkünfte, Immobilien und vorhandenes Vermögen

