Über 20 % „Rabatt“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung
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Das Wort „Rabatt“ ist hier nicht richtig verwendet, obwohl man es schon so sehen könnte:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird versicherungsmathematisch kalkuliert. Am Ende kommt hierbei ein sog. Tarifbeitrag heraus.
Da Versicherer jedoch mit den Versicherungsbeiträgen wirtschaften und ggf. auch anderweitig geringere Kosten haben, als kalkuliert, entstehen Überschüsse.
Diese Überschüsse können direkt mit dem Tarifbeitrag verrechnet werden, sodass am Ende ein geringerer Beitrag zu zahlen ist.
Das nennt sich Überschussverrechnung und ist – gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen – gang und gäbe.
Der Tarifbeitrag wird übrigens auch Bruttobeitrag genannt. Der Zahlbeitrag Nettobeitrag. Das Ganze hat jedoch nichts mit dem Brutto-Netto zu tun, wie wir es aus dem Supermarkt oder auch der Gehaltsabrechnung kennen.
Auch nicht mit einer Versicherungssteuer. Diese gibt es nämlich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.