Wie wechselt man die gesetzliche Krankenkasse?

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In Deutschland besteht die sog. Krankenversicherungspflicht. Man muss also entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied sein.

Um in die PKV zu wechseln sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B. selbstständig sein oder als Arbeitnehmer die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Diese Grenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt und beträgt im Jahr 2020: 62.550 Euro jährlich.

Ist man Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der GKV, kann man auch innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen wechseln.

Warum lohnt sich u.U. ein Wechsel?

Die grundsätzlichen Leistungen der GKV sind identisch, da sie im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Allerdings bieten viele Krankenkassen noch zusätzliche Extras an, wie z.B. die Übernahme der professionellen Zahnreinigung, Erstattungen für Homöopathie, Schutzimpfungen, Bonusprogramme, etc.

Der Beitragssatz liegt einheitlich bei 14% plus 0,6% für das Krankengeld.
Lediglich der Zusatzbeitrag ist von GKV zu GKV individuell. Im Schnitt liegt dieser bei 1,1%.

Kündigungsfrist: zwei Monate zum Monatsende

Zum bzw. nach Ablauf der Bindefrist von 18 Monaten kann man ohne Probleme die Krankenkasse wechseln. Lediglich die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende muss eingehalten werden. Die Bindefrist – also quasi die „Mindestvertragslaufzeit“ – beträgt ab 2021 nur noch 12 anstatt 18 Monate.

Mehr Informationen erhaltet Ihr in dieser Episode.

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