Was ändert sich im Jahr 2020?

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Fliegen wird ab April 2020 teuer, Bußgelder für Verkehrssünder werden höher, Bahntickets werden künftig mit 7% anstatt 19% Mehrwertsteuer besteuert.
Was aber ändert sich im Versicherungsumfeld?

Krankenversicherung:

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG – genannt) steigt auf von 60.750 Euro auf 62.550 Euro jährlich. Arbeitnehmer, die über dieser Grenze verdienen haben die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 54.450 Euro auf 56.250 Euro jährlich.
Dies ist die Grenze bis zu der maximal der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung veranschlagt werden darf.

Der Zusatzbeitrag in der GKV steigt bei den meisten Krankenkassen ebenfalls.
Sobald der neue Zusatzbeitrag gilt, gibt es die Möglichkeit einer Sonderkündigung bis zum Ende des Monats.

Für Studenten:
Die studentische Krankenversicherung (KV) wird nicht mehr auf 14 Semester beschränkt. Künftig können Studenten auch über das 14. Semester hinaus in der studentischen KV bleiben. Die Altersgrenze mit 30 Jahren bleibt aber bestehen.

Pflegeversicherung:
Falls die Eltern in einem Pflegegrad eingestuft sind, werden angehörige Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro unterhaltspflichtig (Elternunterhalt). Das Gehalt des Partners wird dabei künftig nicht mehr berücksichtigt.

Rentenversicherung:

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind ab 2020 zu 90% absetzbar. Maximiert auf 25.046 Euro p.a. (50.092 Euro für Verheiratete). Somit sind maximal 22.541 Euro bzw. 45.082 für Verheiratete absetzbar.
Die prozentuale Höhe steigt bis zum Jahr 2025 um jeweils zwei Prozent – auf dann 100% – an.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab 2020: 82.800 Euro p.a. (west) und 77.400 Euro p.a. (ost).

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind weiterhin 4% steuer- und sozialabgabenfrei umwandelbar. Durch die Erhöhung der BBG steigt somit der monatliche Maximalbeitrag von 268 Euro auf 276 Euro.
Weitere 4% sind steuerfrei – aber nicht sozialabgabenfrei.

Betriebsrente:

Bisher galt eine Freigrenze auf 155,75 Euro monatlich. Sobald diese Grenze überschritten wurde, mussten auf die volle Rente Sozialabgaben gezahlt werden.
Ab 2020 gibt es einen echten Freibetrag von 159,25 Euro monatlich. Nur für den darüber hinausgehenden Betrag werden künftig Abgaben fällig.

Arbeitslosenversicherung:

Sinkt um 0,1%-Punkte auf 2,4% (jedoch nur bis 31.12.2022 befristet)

Mindestlohn:

Der neue Mindestlohn beträgt 9,35 Euro/Std. (2019 waren es noch 9,19 Euro/Std.)
Azubis: jeder der in 2020 eine Berufsausbildung beginnt , erhält mindestens 515 Euro/Monat im ersten Lehrjahr.

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