Die elektronische Patientenakte (ePA)

Podcast abspielen:

Seit dem 1. Juli 2021 müssen alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer, also nicht nur Ärztinnen und Ärzte mit der elektronischen Patientenakte verbunden und in der Lage sein, diese zu nutzen und zu befüllen. Für Krankenhäuser gilt dies bis spätestens 1.1.2022.
In der ePA können alle relevanten Dokumente auf einen Blick verfügbar sein, so dass die Krankheitshistorie von Ärztinnen und Ärzten ausgelesen werden kann. D.h. Befunde, Blutbilder, Arztbriefe, Medikationspläne – alles an einem Ort.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte gibt es auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (Link) zum Nachlesen – und natürlich bei uns hier im Podcast zum Nachhören.