Das darf der Versicherungsvermittler nicht verheimlichen!

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Was viele nicht wissen:
Beim ersten Geschäftskontakt mit einem Versicherungsvermittler muss die sog. Erstinformation übermittelt werden.
Dies ist – so wie fast alles in Deutschland – höchst offiziell geregelt. Und zwar in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).

Was genau für Angaben gemacht werden müssen, wozu das Ganze dient und warum das so ungemein wichtig ist, klären wir in dieser Episode.