Höchstrechnungszins sinkt ab 2022

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Kurz, knapp und kompakt stellen wir den Höchstrechnungszins vor.

Über dieses Format:
In unserer KOMPAKT-Reihe gehen wir ohne viele Umschweife auf die wichtigen Punkte ein Weitere und ausführliche Informationen gibt es in den „normalen“ Episoden.

Höchtsrechnungszins - Höchstrechnungszinssenkung - Senkung - Versicherung - Auswirkungen

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstrechnungszins (korrekt: Höchstbetrag für den Rechnungszins bzw. Höchstzinssatz) legt fest, wie Versicherer ihre sog. Deckungsrückstellungen berechnen dürfen. In der Deckungsrückstellungsverordnung ist dies für Lebensversicherungen geregelt. Er stellt die Obergrenze dar, die nicht überschritten werden darf. 2021 liegt der Höchstzinssatz noch bei 0,9%. Ab 01.01.2022 wird dieser auf 0,25% gesenkt.

Wer legt den Höchstrechnungszins fest?

Der Höchstrechnungszins wird von der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgeschlagen. Festgesetzt wird dieser dann durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen.

Was ist der Zweck des Höchstrechnungszinses?

Versicherer müssen Rückstellungen für ihre Leistungsverpflichtungen bilden. Z.B. für die Berufsunfähigkeitsrente oder Todesfallsummen. Aber auch für Rentenversicherungen und adere Garantien. Diese sog. Deckungsrückstellungen sollen sicherstellen, dass genug Kapital vorhanden ist, um im Fall der Fälle auch leisten zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Höchstrechnungszins und Garantiezins?

Der Garantiezins ist der Zins, den Versicherer ihren Kunden mindestens zusichern. Dieser darf laut Gesetz jedoch nicht über dem Höchstrechnungszins liegen. D.h. er könnte auch geringer sein.
I.d.R. ist der Garantiezins aber identisch mit dem Höchstrechnungszins.

Welche Auswirkungen hat die Senkung des Höchstrechnungszinses?

Beispiel:
Ich gebe Dir 100 Euro und möchte, dass Du daraus in den nächsten 40 Jahren möglichst viel machst. Einzige Bedingung: Ich möchte in 40 Jahren mindestens die 100 Euro garantiert wiederhaben.
Du musst jetzt also gucken, dass Du einen Teil sicher anlegst. Dieser Teil muss in den nächsten 40 Jahren – durch die garantierten Zinsen – wieder auf 100 Euro anwachsen. Den Rest kannst Du z.B. in Aktien, ETFs, etc. anlegen.
Dadurch, dass der Höchstrechnungszins beachtet werden muss, musst Du bei 0,9% ca. 70 Euro auf Seite legen. Du hast also 30 Euro zum „spielen“. Bei 0,25% Höchstrechnungszins sieht die Sache schon anders aus. Hier musst Du etwas mehr als 90 Euro auf Seite legen. Du hast also nur noch 10 Euro für die freie Anlage.
Dass da am Ende weniger rauskommt, sollte klar sein.

Wo wirkt sich das Ganze also aus?

Wichtig ist, dass die Senkung des Höchstrechnungszins nichts mit der tatsächlichen Finanzstärke der Versicherer zu tun hat und auch nichts mit der tatsächlichen Rendite und den Überschüssen, die Versicherer erzielen.
Ebenso bleibt bei bestehenden Verträgen der ursprüngliche Höchstrechnungszins bestehen. Hier ändert sich nichts an dem Wert!

Da jedoch für Verträge, die ab 2022 abgeschlossen werden, der gesenkte Höchstrechnungszins angewendet werden muss, müssen Versicherer für die Garantien höhere Rückstellungen bilden. D.h. es steht weniger Geld für die freie Anlage zur Verfügung. Dadurch werden z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen teurer.