Bausparkasse muss Gebühren zurückzahlen

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BGH hat entschieden:

Eine Klausel zum Jahresentgelt der Bausparkasse BHW wurde vom Bundesgerichtshof für nichtig erklärt (vgl. Az. XI ZR 551/21).

Der vorsitzende Richter Christian Grüneberg sagte bei der Urteilsverkündung: „Die Bausparer werden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.“
Bereits im Jahr 2017 gab es ein ähnliches Urteil, jedoch ging es da um die jährliche Kontogebühr während der Darlehensphase. Im neuen Urteil geht es um die Ansparphase, also der Phase bevor der Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
Expertenmeinungen werden laut, dass das Urteil noch weitreichende Folgen haben wird. Wie weit und welche anderen Bausparkassen eventuell betroffen sind, ist zur Zeit unserer Aufnahme noch nicht klar. Wir bleiben jedoch an dem Thema dran.

Aber nur weil eine Jahresgebühr (es handelt sich hierbei übrigens um 12 Euro in diesem Fall) für nichtig erklärt wurde, heißt es noch lange nicht, dass Bausparen grundsätzlich verkehrt ist.

Zum Thema Bausparen haben wir übrigens bereits eine weitere Episode aufgenommen. Im Interview mit Björn Licht erfährst Du das Für und Wider. Höre doch auch hier gerne einmal rein: -> Renaissance der Bausparer <-

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