Krankenkassen: Das ist ab 2021 neu

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Entspannt die Krankenkasse wechseln.

Ab dem Jahr 2021 wird der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) noch einfacher. Künftig muss man nämlich keine Kündigung mehr an die „alte“ Kasse senden. Dies geschieht – wenn man im GKV-System bleibt – automatisch bzw. wird der komplette Papierkram überflüssig, da das alles die „Neue“ Krankenkasse übernimmt.
Eine weitere Neuerung ist die Verkürzung der sog. allgemeinen Bindungsfrist. Diese beträgt 2021 nicht mehr 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate.

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