Wie können Kinder versichert werden?

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Als coole Onkels wollen wir, Bastian und Patrick, für unsere Neffen und Nichten natürlich nur das Beste. Darum haben wir in dieser Episode einmal zusammengetragen, welche Versicherungen für Kinder sinnvoll sind, welche Versicherung vielleicht eh schon da ist, weil die Eltern sie haben und auf welche Art der Absicherung für die Sprösslinge nicht verzichtet werden sollte.

Krankenversicherung

Grundsätzlich sind Kinder, wenn die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, automatisch über die sog. Familienversicherung beitragsfrei mit dabei.
Privatversicherte müssen für Kinder einen eigenen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag ist allerdings rückwirkend ab Geburt möglich. Das Ganze nennt sich Kindernachversicherung. Dabei können die Kids bis zum Leistungsumfang der elterlichen Versicherungen versichert werden. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit.
Gleiches gilt übrigens auch für private Zusatzversicherungen, wenn die Eltern in der GKV versichert sind.

Die Nobrainer

MUST HAVE Versicherungen für Kinder

Zwei Versicherungen sind in unseren Augen unerlässlich und sollten für die Kinder unbedingt vorhanden sein:

stationäre Zusatzversicherung im Krankenhaus

Auch, wenn Kinder vermutlich nicht unbedingt das 1- oder 2-Bett-Zimmer wollen, bieten diese Tarife die privatärztliche Versorgung an. Außerdem sind dort die sog. „Rooming-in“-Leistungen für die Eltern dabei. Das Schöne: Solche eine Zusatzversicherung kostet zwischen 5 und 7 Euro pro Monat.

Kinder - Unfallversicherung

Für Kinder besteht, außer in der Kita/Schule und auf dem Weg dorthin bzw. von dort nach Hause, keine gesetzliche Unfallversicherung. Und wo passiert am meisten? Natürlich beim Spielen zuhause, bei Freunden oder auf dem Spielplatz. Hier sollte eine Unfallversicherung für eine mögliche Invalidität und deren Folgen unbedingt vorgesorgt werden. Eine vernünftige Kinder-Invaliditätsversicherung ist ebenfalls für wenige Euro im Monat umzusetzen.

Privathaftpflichtversicherung

Kinder unter sieben Jahre (im Straßenverkehr sogar unter elf Jahre) sind laut Gesetz deliktunfähig. D.h. sie können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden.
Wenn der Sprössling jedoch einen Schaden verursacht und Eure Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, sollte dieser dennoch von der Privathaftpflicht (PHV) übernommen werden. Achtet daher darauf, dass in Euren Verträgen explizit „deliktunfähige Kinder“ eingeschlossen sind.

Jetzt schon an später denken!

Auch wenn es noch lange lange hin ist, bis die Kinder einmal in Rente gehen oder einen Beruf ergreifen, lohnt es sich definitiv bereits in jungen Jahren daran zu denken und vorzusorgen.

  • Der Zinseszinseffekt bei Sparanlagen ist wahnsinnig effektiv.
    Mit beispielsweise 100 Euro pro Monat bei 6% Verzinsung wird das Neugeborene mit Renteneintritt über 1 Mio. Euro zur Verfügung haben. Wenn das Sparen unter gleichen Bedingungen erst mit dem 18. Lebensjahr begonnen wird, müssten monatlich knapp 300 Euro gezahlt werden.
  • Dass die meisten später einmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen, steht außer Frage. Häufig lässt der Gesundheitszustand dann aber keine vernünftige Absicherung mehr zu und macht einen Strich durch die Rechnung. Friert den Gesundheitszustand bereits in jungen Jahren ein. Das kostet ein paar Euro, ist aber Gold wert!

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