Urteil des BGH zur Betriebsschließung

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Am Mittwoch, 26.01.2022 fällte der Bundesgerichtshof erstmals ein Urteil (IV ZR 144/21) zur Betriebsschließungsversicherung.

Es ging darum, ob ein Gastronom Anspruch aus seiner Versicherung hätte, wenn aufgrund einer Allgemeinverfügung sein Betrieb geschlossen werden müsse.
Die Versicherungsbedingungen in diesem Fall hatten jedoch eine abschließende Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern, die eine Leistung begründen würden. Darin war Covid-19 bzw. Sars-CoV-2 nicht enthalten.