Beitrag der PKV senken

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Seit dem Jahr 2000 ist in der PKV ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % für alle neu abgeschlossenen Verträge verpflichtend. Ab dem 60. Lebensjahr fällt dieser weg und dient ab 65 der Beitragsstabilisierung. Ab 80 dürfen damit auch Beitragssenkungen vorgenommen werden.
Die Tarife zu Beitragsentlastung können optional hinzugebucht werden und senken später – zum Beispiel ab 62, 65 oder 67 – den Krankenversicherungsbeitrag um eine bereits jetzt festgelegte und garantierte Summe.

ABE, Beitragsentlastung, Altersbeitragsentlastung

Die Beitragsentlastungstarife bieten Vor- und auch Nachteile. Was davon überwiegt, muss jeweils individuell betrachtet werden.

Vorteile:

  • Die Beiträge können im gleichen Verhältnis wie die PKV von der Steuer abgesetzt werden.
  • Die Beiträge sind vom Arbeitgeber zuschussfähig, d.h. der Arbeitgeber zahlt – im Rahmen der Höchstgrenzen – die Hälfte.
  • Der Tarif kann ohne Gesundheitsprüfung auch nachträglich mit eingeschlossen werden.
  • Eine Erhöhung, Senkung und Aussetzung sind möglich.

Nachteile:

  • Eine Auszahlung ist nicht möglich.
  • Evtl. höhere Rendite am freien Markt.

Wichtiger Hinweis:
Der Entlastungstarif kann bei Ausscheiden aus der PKV auch auf Krankenzusatztarife angewendet werden.

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