Kavaliersdelikt oder Straftat?

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Ganz klar: Straftat!

Im Strafgesetzbuch ist das Ganze unter „Versicherungsmissbrauch“ (§265 StGB) und „Betrug“ (§263 StGB) geregelt. Alleine schon der Versuch ist strafbar!

Versicherungsmissbrauch – § 265 StGB
Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.

Bei Betrug nach § 263 in besonders schweren Fällen liegt die Freiheitsstrafe bei bis zu zehn Jahren!

Es gibt nur einen Weg, der Strafe zu entgehen:

An das Gesetz halten und Versicherungsgeflüster-Podcast hören!

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