Mindestbeitrag um mehr als die Hälfte gesenkt!
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Es gibt tolle Neuigkeiten für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
Bisher galt die Mindestbemessungsgrundlage von 2.283,75 Euro. D.h. der Beitrag zur GKV wurde – egal ob Du weniger als die Mindestbemessungsgrundlage verdient hast – von diesem Betrag berechnet.
Das waren, je nach Krankenkasse, gut und gerne 400 Euro oder mehr.
Selbst, wenn Dein Einkommen bei nur 500, 1.000 oder 1.500 Euro lag.
Neu ab 2019
Die Mindestbemessung wird gesenkt. Und zwar um mehr als die Hälfte auf 1.038,33 Euro.
Das bedeutet, gerade für Kleinunternehmer und Existenzgründer, die bis zu dieser Grenze verdienen, dass der Krankenkassenbeitrag ab 2019 nur noch bei ca. 160 Euro liegt.
Die obligatorische Pflegepflichtversicherung wird um 0,5% angehoben.
Kinderlose über 23 Jahre zahlen jetzt 3,3%, alle anderen 3,05% auf ihr Einkommen.
Unterm Strich kommst Du als Selbstständiger mit geringem Verdienst also immer noch unter 200 Euro pro Monat weg.
So setzt sich der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen?
Der Beitragssatz liegt einheitlich bei 14%.
Mit Anspruch auf ein Krankengeld sind es 14,6%.
Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse variiert. Im Durchschnitt liegt dieser bei 1%.
Für die Pflegepflichtversicherung sind zudem 3,05% (Kinderlose über 23 Jahre: 3,3%) zu zahlen.