Wie wird die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteuert?
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Gemeinhin denken viele, dass die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, also die BU-Rente, steuerfrei seien. Das ist so nicht ganz richtig.
Grundsätzlich sind diese Renten, zumindest zu einem Teil, steuerpflichtig.
Ob am Ende tatsächlich auch eine Steuer gezahlt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Häufig ist nämlich der anzurechnende Teil unter der Steuerfreigrenze bzw. dem Grundfreibetrag.
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In welcher Höhe müssen Berufsunfähigkeitsrenten bei der Einkommensteuer angegeben werden?
Dies hängt von einigen Faktoren ab. Allem voran kommt es darauf an, um welchen BU-Vertrag es sich handelt. Ist die BU-Rente an einen Rentenvertrag, z.B. einer Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) oder betrieblichen Altersvorsorge, gekoppelt oder ist es ein eigenständiger Vertrag (Solo-BU, selbstständige BU).
Als Faustregel kann man sich merken:
Die Besteuerung der BU-Rente folgt immer dem steuerlichen Schicksal des Hauptvertrags.
BU-Rente in einem Rürup-Vertrag
Die Besteuerung der Rente aus einer Basisrente wird bis zum Jahr 2040 sukzessive bis auf 100% erhört. Im Jahr 2020 sind 80% anzusetzen.
Betriebliche Altersvorsorge und BU-Rente
Hier ist es ganz einfach. Die Berufsunfähigkeitsrente muss bei Auszahlung zu 100% angesetzt und entsprechend auch versteuert werden.
Eigenständiger BU-Vertrag
Bei einer Rente aus einem eigenständigen Berufsunfähigkeitsvertrag (auch Solo-BU oder selbstständige BU genannt) wird nur der sog. Ertragsanteil herangezogen für die Versteuerung.
Dieser Prozentsatz ist – je nach Auszahldauer – unterschiedlich.
Geregelt ist das in der: Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) im § 55 „Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen“
Das alles, natürlich ausführlicher und mit Beispielen gibt es in dieser Episode zu hören.
Jetzt neu:
Zum Ende der Folge haben wir noch ein paar Outtakes angehängt. Es fallen Worte, wie „Häää?“, „Opfer“ und „Abmahnung“… :-)