Party, Promille & Probleme mit der Versicherung
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Sommer, Sonne, Urlaub – da geht man auch gerne einmal am Urlaubsort feiern und trinkt vielleicht auch mal einen über den Durst.
Bis vor kurzen hätte einem das u. U. den Versicherungsschutz in der Auslandsreisekrankenversicherung kosten können, wenn der Versicherer seine Klausel in den Bedingungen eng ausgelegt hätte.
Das erkannte der Bund der Versicherten und bemängelte diese Klauseln – mit Erfolg!
In dieser Episode rufen wir natürlich zum maßvollen Trinken auf, wünschen Euch aber ebenso einen schönen Urlaub und viele Sonnenstunden!
Und vergesst nicht: Immer schön VOR dem Urlaub checken, ob Ihr eine Auslandsreisekrankenversicherung habt.
Link zum Artikel des Bund der Versicherten: -> zum Bericht <-