So zahlst Du weniger als der Tarif eigentlich kostet
Podcast abspielen:
oder: Episode herunterladen
Das Ganze ist kein Hexenwerk und auch durchaus gängige Praxis.
Dennoch sorgt die Angabe eines Brutto- und eines Nettobeitrags in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oft für Verwirrung.
Grund genug, um eine eigene Episode dieser sog. Überschussverrechnung zu widmen.
Hintergrund:
Die Versicherer kalkulieren die Beiträge zur BU anhand von Statistiken und einigen weiteren Merkmalen. Der Beitrag, der ermittelt wird, ist der Tarifbeitrag. Er wird auch Bruttobeitrag genannt.
Wobei dieses Brutto nichts mit einem steuerlichen Brutto zu tun hat, wie man es z.B. von der Lohnabrechnung oder von Quittungen her kennt. Auch die bekannte Versicherungssteuer wird bei BU-Versicherungen nicht erhoben.
Die Versicherer erwirtschaften aber auch Überschüsse und können diese an ihre Kunden zurückgeben.
Um das allerdings nicht zu kompliziert zu machen, wie z.B. der Kunde zahlt, die Versicherung macht Überschüsse und gibt dem Kunden diese Überschüsse zurück… bieten viele Versicherer die sog. Überschuss-Sofort-Verrechnung an.
Kurz gesagt:
Die Überschüsse werden dem Kunden sofort und direkt in Form eines Beitragsnachlasses weitergegeben.
Dieser daraus entstehende Beitrag ist der Zahlbeitrag. Er wird auch Nettobeitrag genannt.
Vereinfacht:
Bruttobeitrag / Tarifbeitrag – Das, was die Versicherung eigentlich kostet.
Nettobeitrag / Zahlbeitrag – Das, was man tatsächlich zahlt.
Hinweis:
Der Tarifbeitrag ist i.d.R. garantiert über die komplette Laufzeit des Vertrages. Die Höhe der Überschüsse kann jedoch nicht garantiert werden. Sie wird jedes Jahr neu bekanntgegeben. D.h. es kann durchaus vorkommen, dass die Überschüsse geringer ausfallen, somit nicht mehr so viel verrechnet wird und dadurch der Zahlbeitrag steigt.
Es gibt Versicherer die ein anderes Kalkulationsmodell fahren. Bei denen sind Tarif- und Zahlbeitrag identisch.