Welche Änderungen gibt es 2019?
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Wir geben einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2018 und eine Vorschau für 2019.
Hier einige Änderungen, die 2019 in Kraft treten werden:
- Die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinkt um mehr als die Hälfte.
- Der Zusatzbeitrag in der GKV wird jetzt zu 50% vom Arbeitgeber übernommen.
- Der Beitragssatz zur Pflegepflichtversicherung steigt um 0.5%.
- Dafür wird der Satz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% gesenkt.
- Die betriebliche Altersvorsorge wird zu 15% vom Arbeitgeber bezuschusst (Entgeltumwandlung).
- 88% der Beiträge zur Basisrente (Rürup) können von der Steuer abgesetzt werden (im Rahmen der Höchstgrenzen).
- Mütterrente: ½ Rentenpunkt extra für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern
- Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrente steigt
- Mindestlohn erhöht sich auf 9,19 Euro/Stunde.
Ab Mitte des Jahres:
- Kindergeld steigt um 10 Euro pro Monat und Kind.
- Midi-Jobber können bis 1.300 Euro/Monat verdienen.



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