Ordentliche Kündigungsfrist verpasst?
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Häufig besteht die Möglichkeit die Kfz-Versicherung auch nach der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen, um diese doch noch zu wechseln.
Gerade dann, wenn die Prämie erhöht wurde, kann man eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung aussprechen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht entsprechend geändert hat.
Dies ist im §40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt:
[…] der Versicherungsnehmer [kann] den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen.
Wichtig zu wissen! Weil es auf sehr sehr vielen Webseiten falsch geschrieben steht:
Ein Monat! Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat! Nicht vier Wochen; 28, 29, 30 oder 31 Tage….Nein, genau einen Monat! Innerhalb dieser Frist muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen, um wirksam sein zu können.
In der Episode sprechen wir aber auch über weitere Sonderkündigungen der Kfz-Versicherung.
So z.B. darüber, dass man nach einem Schadensfall eine Sonderkündigungsrecht hat und wie es mit der Kündigung bei dem Verkauf des Kfz aussieht.
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