Für Ehrenfrauen und Ehrenmänner:

Versicherungen für das Ehrenamt

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Wenn Du regelmäßig in einer Organisation ehrenamtlich für andere aktiv bist, hast Du darüber i. d. R. einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt aber nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder Du auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit warst.

Wenn Du in Ausübung des Ehrenamts versehentlich etwas kaputt machst oder Personen schädigst, ist das i. d. R. auch über die Vereinshaftpflichtversicherung versichert. Checke das aber unbedingt einmal ab, ob es diese Haftpflicht in Deinem Verein gibt.
In vielen Privathaftpflichtversicherungen kann die ehrenamtliche Tätigkeit ebenfalls mitversichert werden. Sicher ist sicher!

Welche zusätzlichen Versicherungen ergeben Sinn?

▶ Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Die BU zahlt bei dauernden gesundheitlichen Schäden durch Krankheit oder Unfall eine monatliche Rente, wenn Du Deinen Beruf dauerhaft nicht mehr voll ausüben kannst. Ein „Must have“ – unabhängig, ob Ehrenamt oder nicht – wenn Du auf Dein Einkommen angewiesen bist.

▶ Private #Unfallversicherung (UV) – Bei dieser gibt es im Falle einer zurückbleibenden Invalidität abhängig vom Schweregrad einen einmaligen Geldbetrag oder eine #Unfallrente. Und das Ganze unabhängig, ob der Unfall im Rahmen des Ehrenamts eingetreten ist. Sogar weltweit, 24/7, rund um die Uhr.

Auch hier gilt wieder: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lieber haben als brauchen.

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Die Moderatoren:

Links zu Patrick Hamacher: