Ist die Dynamik sinnvoll?

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Soll ich die Dynamik annehmen? Was ist eigentlich die sogenannte Beitragsdynamik?

In Versicherungsverträgen, wie z.B. der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung oder auch der Grundfähigkeiten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine Dynamik eingeschlossen werden.
Dadurch wird jedes Jahr automatisch der Beitrag um einen vorher festgelegten Prozentsatz angehoben und zeitgleich steigt dadurch die versicherte Leistung (z.B. die BU-Rente).

Das Ganze hat zwei entscheidende Vorteile:

  • Durch die Dynamik kann die Inflation ausgeglichen werden. D.h. dem Kaufkraftverlust des Geldes wird dadurch Rechnung getragen.
  • Der zweite Vorteil ist, dass für die Erhöhung keine neuen Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und somit die Erhöhung der Leistung auch mit neu hinzugekommenen Zipperlein oder sogar schwereren Krankheiten möglich ist.

Auch wenn die Dynamik vereinbart ist – muss sie nicht angenommen werden.

Der Einschluss einer Dynamik bei Vertragsabschluss kostet i.d.R. nicht mehr, als ein Vertrag ohne Dynamik.
Der Versicherer sendet jährlich eine Information über die anstehende Dynamikerhöhung, der man jedoch auch widersprechen kann (Opt-out).
Bei vielen Verträgen ist es noch so, dass nach dreimaligem Widerspruch die Dynamik für die Restlaufzeit des Vertrages entfällt. D.h., um auch künftig immer die Option zu behalten, sollte spätestens jedes dritte Jahr die Dynamik angenommen werden.
Viele neuere Verträge haben diese Klausel nicht mehr enthalten. Dort könnte man z.B. auch zehn Jahre keine Dynamik annehmen und hätte trotzdem weiterhin die Erhöhungsmöglichkeit.

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